Vom Gesetz her muss ein Beamter in seiner Dienstzeit nur einmal befördert werden. Das ist aber ein Paragraph, der sich wohl eher auf den Einfachen Dienst bezieht. Die unterster Laufbahngruppe bei der Feuerwehr ist aber der Mittlere Dienst.
In der Ausbildung erhalten die Feuerwehranwärter nur Anwärterbezüge. Nach der Ausbildung werden die Anwärter zum Brandmeister ernannt. Er erhält somit der Besoldungstufe A7 (1800 €), davon ist noch die Krankenversicherung abzuziehen. Wenn ein Feuerwehrmann früh anfängt kann er durchaus über 40 Dienstjahre schaffen. Ein Beamter, der so lange im Dienst ist, hat mehr als nur eine Beförderung verdient. Zumal die letzte Gehaltsstufe Grundlage für die Pension ist.
Als Faustregel könnte man sagen, nach 8 Dienstjahren wird der Beamte zum OBM A8 befördert und nach 15 Dienstjahren zum HBM A9S, maximal 2 Jahre früher kann der „Doppelfunktionierer“ (Notfallsanitäter und Feuerwehrausbildung) HBM werden.
Durch diese Regel bekomment man ein wenig mehr Gerechtigkeit in die Beförderungen. Beamten, die in dieser Dienstzeit Disziplinarmassnahmen bekommen haben, kann eine Sperre auferlegt werden.
Der nächste positive Effekt ist, dass die Beurteilung des Beamten nach dessen tatsächlichen Leistungen erfolgen kann und nicht irgendwelchen Quoten unterliegt. Jetzt werden viele wieder behaupten, das gäbe es nicht, doch das gibt es leider.*
Die Führungskräfte würden durch die Regelbeförderung allerdings ein Druckmittel gegenüber dem Untergebenen verlieren. Das ist auch gut so, denn fähige Führungskräfte brauchen dieses Druckmittel gar nicht. Das „auf Linie bringen“ von Kollegen, die etwas am bestehenden System kritisieren (und da gibt es genug zu kritisieren, deshalb sind wir ja hier!), wäre dann aber nicht mehr so leicht möglich.
Ein weiteres Argument ist, dass der Beamte dann schlechter arbeiten würde. Das ist ebenfalls ein schwaches Argument. Feuerwehrarbeit ist Teamarbeit und nur im Team macht der Beruf richtig Spass. Die Kollegen werden den einen oder anderen schon mitziehen. Grundsätzliche Querulanten machen in allen Systemen Probleme, könnten aber in besonders schweren Fällen disziplinarrechtlich belangt werden.
Der Vorteil dagegen ist klar und riesig: Mehr Bewerber! Und was fehlt uns? Personal!
*Erläuterung: Hier geht es nicht um die Frauenquote. Sondern darum, dass den direkten Dienstvorgesetzten, die für die Beurteilungen zuständig sind, mitgeteilt wird, wieviele der Kollegen maximal eine 2 bekommen dürfen. Das System ist also eine Farce, wird man doch nicht nach Leistung sondern nach Quote (und Nase) beurteilt.